Allgemeine Geschäftsbedingungen
THiiiNK® GmbH · Stand: Juni 2026 · Version 2.0
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Aufträge und Vereinbarungen zwischen der THiiiNK GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Änderungen und Ergänzungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
2. Leistungsumfang
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: IT-Beratung und Digitalisierungsberatung, Konzeption und Implementierung von Softwarelösungen, Prozessanalyse und -automatisierung, Integration und Konfiguration von Drittanbieter-Tools und -Plattformen, KI-gestützte Lösungen und Beratung, Webentwicklung, Schulungen sowie sonstige vereinbarte Dienstleistungen.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Gegenstand des Auftrags und werden gesondert berechnet.
Grundlage für die Erstellung von Individuallösungen ist eine in Textform (z. B. per E-Mail, Jira-Ticket o. Ä.) vereinbarte Leistungsbeschreibung, die entweder vom Auftragnehmer gegen Kostenberechnung erstellt oder vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Wesentliche Änderungen an der Leistungsbeschreibung nach Auftragserteilung können zu Anpassungen bei Terminen und Vergütung führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, soweit dies den vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen zu stellen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Testdaten vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung durch den Auftragnehmer keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
Lieferverzögerungen und Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und begründen keinen Verzug des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für alle projektrelevanten Fragen.
4. Abnahme
Individuell erstellte Software und Arbeitsergebnisse bedürfen einer Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens 14 Tage nach Lieferung. Nach Ablauf dieser Frist ohne Rückmeldung gilt die Leistung als abgenommen.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung durch tatsächliche Nutzung (Echtbetrieb) in Anspruch, gilt sie ebenfalls als abgenommen.
Mängel, die eine Abnahme verhindern sollen, sind vom Auftraggeber in Textform zu dokumentieren und müssen reproduzierbar beschrieben werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5. Liefertermine
Der Auftragnehmer ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten. Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
Terminverzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers (Abschnitt 3) beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen und deren Ursache.
Höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen sowie unvorhersehbare technische oder organisatorische Hindernisse entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von seiner Leistungspflicht.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gilt der im Angebot genannte Festpreis oder Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Grundsätzlich werden Beratungs- und Konzeptionsphasen (IST-Analyse, Konzeption) mit 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrags vorab in Rechnung gestellt; Restzahlungen werden nach Abnahme fällig. Bei agiler Projektdurchführung wird nach Abschluss jedes Sprints abgerechnet. Die konkrete Zahlungsstruktur wird im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung projektspezifisch festgelegt und kann hiervon abweichen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der ausstehenden Beträge zu unterbrechen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Rechnung zu Recht beanstandet hat.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen zurückzuhalten, sofern die geltend gemachten Ansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Stundensätze werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen des Stundensatzes werden dem Auftraggeber mit einer Frist von 6 Wochen in Textform angekündigt.
7. Reise- und Nebenkosten
Reise- und Fahrtzeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, mit dem vereinbarten Stundensatz, mindestens jedoch mit 30,00 EUR pro Stunde, vergütet.
Als Transportmittel werden PKW, Bahn oder Flugzeug genutzt. Bahnfahrten (2. Klasse) und Flüge werden zu Selbstkosten weiterberechnet. Autofahrten werden mit 0,42 EUR pro Kilometer fakturiert.
Übernachtungskosten werden zu Selbstkosten ohne Aufschlag weitergegeben. Eine Übernachtung kann berechnet werden, wenn die einfache Fahrtstrecke zum Einsatzort 150 km überschreitet oder eine zumutbare Rückkehr am selben Tag (vor 22:00 Uhr) nicht möglich ist. Die Entscheidung trifft der Auftragnehmer nach billigem Ermessen; eine Vorabinformation an den Auftraggeber erfolgt soweit möglich.
Sonstige notwendige Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Tagungsräume) werden zu Selbstkosten weiterberechnet.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Urheberrechte an den erstellten Leistungen — einschließlich Quellcode, Konzepte, Dokumentationen, Designs und sonstigen Arbeitsergebnissen — verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers in Textform nicht gestattet.
Bei Einsatz von Open-Source-Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf relevante Lizenzbedingungen hin.
Für die Herstellung von Interoperabilität mit anderen Systemen ist eine Schnittstellenoffenlegung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Dekompilierung oder Reverse Engineering der gelieferten Arbeitsergebnisse ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§ 69e UrhG) gestattet.
9. KI-gestützte Leistungen
Der Auftragnehmer kann bei der Erbringung seiner Leistungen KI-basierte Werkzeuge und Systeme einsetzen, um Effizienz und Qualität zu steigern. Der Einsatz erfolgt stets unter fachlicher Kontrolle und Verantwortung des Auftragnehmers.
KI-generierte Arbeitsergebnisse werden vom Auftragnehmer geprüft, bearbeitet und freigegeben, bevor sie dem Auftraggeber übergeben werden. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für das geprüfte und freigegebene Endergebnis.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Auftragnehmer erhaltene Leistungen, Konzepte oder Arbeitsergebnisse unverändert als KI-generiert auszuweisen oder in Systemen zum Training von KI-Modellen zu verwenden, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers.
Soweit der Auftraggeber vom Auftragnehmer KI-Tools oder -Plattformen empfohlen, konfiguriert oder implementiert bekommt, ist der Auftraggeber für die DSGVO-konforme Nutzung dieser Tools in seinem Unternehmen selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Folgen, die sich aus Änderungen der Rechtslage bezüglich eingesetzter KI-Tools (z. B. im Bereich Urheberrecht, Datenschutz oder KI-Regulierung) nach Vertragsschluss ergeben.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass ihm keine vertraglichen oder rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten entgegenstehen, die den Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Bearbeitung seiner Daten verbieten. Verletzungen dieser Pflicht gehen zu seinen Lasten.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
Eine etwaige Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt, aus dem der Schaden entstanden ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
11. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Abweichungen von der in Textform vereinbarten Leistungsbeschreibung betreffen und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels, in Textform dokumentiert gemeldet werden.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt) zu.
Korrekturen, die sich vor Übergabe aus Mängeln ergeben, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden kostenlos durchgeführt.
Keine Gewährleistung übernimmt der Auftragnehmer für Störungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, mangelhaften Systemumgebungen des Auftraggebers oder auf Daten beruhen, die der Auftraggeber bereitgestellt hat.
Für Programme oder Arbeitsergebnisse, die nachträglich durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte verändert werden, entfällt die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische und kaufmännische Daten — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
13. Hosting und Cloud-Dienste
Der Auftragnehmer stellt, sofern vereinbart, Hosting-Leistungen auf eigenen oder bei Drittanbietern gemieteten Servern bereit.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der gehosteten Dienste sicherzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur garantiert, sofern diese ausdrücklich im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Ausgenommen von jeder Verfügbarkeitszusage sind geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Rechenzentrumsausfälle, Internetstörungen, höhere Gewalt).
Regelmäßige Sicherungen (Backups) werden, sofern vertraglich vereinbart, durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftraggeber ist dennoch für die Sicherung seiner eigenen Daten mitverantwortlich. Ein Anspruch auf Wiederherstellung aus Backups besteht nur im vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfang.
Laufende Hosting-Gebühren werden monatlich im Voraus fällig.
Die Mindestlaufzeit für Hosting-Leistungen beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Bei Beauftragung von SaaS-Lösungen oder Cloud-Plattformen Dritter (z. B. Microsoft 365, Google Workspace, HubSpot) handelt der Auftragnehmer als Vermittler oder Implementierungspartner. Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters gelten unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber.
14. Rücktritt und Kündigung
Bei schuldhafter Lieferzeitverletzung durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Textform vom betroffenen Auftrag zurücktreten.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers in Textform möglich. Bei Stornierung eines laufenden Projekts hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung aller bis zur Stornierung erbrachten Leistungen sowie auf eine Stornogebühr von 20 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungs-, Support- oder Hosting-Verträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende ordentlich gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere: anhaltende Zahlungsverzögerungen von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, Insolvenzantrag einer Partei oder schwerwiegende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
15. Referenznennung
Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, ihn als Referenzkunden zu nennen und dessen Namen, Logo sowie eine kurze Projektbeschreibung zu Marketingzwecken zu verwenden — auf der Website, in Präsentationen, Angeboten und sonstigen Unternehmenskommunikation.
Der Auftraggeber kann diese Erlaubnis jederzeit in Textform widerrufen. Der Widerruf gilt für zukünftige Verwendungen; bereits veröffentlichte Materialien müssen mit angemessener Übergangsfrist angepasst werden.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ulm, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Für Kündigungen ist abweichend davon die Schriftform (handschriftlich unterzeichnet oder qualifizierte elektronische Signatur) erforderlich.