Allgemeine Geschäftsbedingungen
THiiiNK® GmbH · Stand: Januar 2018, Version 1.4
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der THiiiNK GmbH, im Folgenden Auftragnehmer genannt, schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und beschränken sich auf den in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Änderungen erfordern schriftliche Bestätigung.
2. Leistung und Prüfung
Leistungen umfassen Organisationskonzepte, Analysen, Individualprogramme, Standardprogramme, Softwarelizenzen, Werknutzungsbewilligungen, Inbetriebnahmeunterstützung, Beratung, Wartung und weitere Dienstleistungen.
Individuelle Arbeiten basieren auf vollständig vom Auftraggeber bereitgestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Testdaten in Normalarbeitszeit auf dessen Kosten.
Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung vom Auftragnehmer gegen Kostenberechnung oder vom Auftraggeber bereitgestellt.
Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Nach vier Wochen ohne Programmabnahme gilt die Software als angenommen. Bei Echtbetrieb gilt sie ebenfalls als angenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, müssen dokumentiert gemeldet werden.
Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
Falls Ausführung unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Der Auftragnehmer kann die Ausführung ablehnen, wenn der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht anpasst. Bei Unmöglichkeit durch Auftraggeberverschulden ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
3. Liefertermin
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
Termine können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig bereitstellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und führen nicht zu dessen Verzug.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
4. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart werden die Phasen 02 (IST-Stand-Analyse) und 03 (Konzeption) separat mit 50% des voraussichtlich anfallenden Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Dies gilt ebenso für die einzelnen Sprints in Phase 04 (Implementierung). Restzahlung erfolgt nach Phasen-/Sprintabschluss.
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z. B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverstoß darf der Auftragnehmer Arbeiten einstellen und vom Vertrag zurücktreten. Bei zwei ausstehenden Raten darf er Terminverlust geltend machen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
5. Reise- und Nebenkosten
Für die An- und Abfahrt eines Mitarbeiters berechnen wir 30,00 EUR pro Stunde Fahrtzeit.
Als Reisemittel nutzen wir einen PKW, die Bahn oder eine Flugreise sofern diese kostengünstiger ist. Bahnreisen (2. Klasse) und Flüge (Economy) werden 1:1 weitergeleitet, Autofahrten mit 0,35 EUR pro Kilometer fakturiert.
Bei etwaigen Übernachtungen reichen wir unsere Hotelkosten ohne Aufschlag an Sie weiter. Eine Übernachtung wird berechnet, sobald unsere Leistungen vor Ort inklusive der An- und Abreise zehn Stunden (Anreise mit dem Auto) überschreiten oder lange Distanzen eine Anreise am Vorabend erfordern. Hotels müssen mindestens 7 von 10 Punkten Nutzerbewertung haben; typische Kosten bis 80 EUR pro Person.
6. Urheberrecht und Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Programmcode, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen zu nutzen. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.
Für Interoperabilität muss Schnittstellenoffenlegung beim Auftragnehmer beauftragt werden. Bei Dekompilierung müssen Ergebnisse ausschließlich für Interoperabilität verwendet werden; Missbrauch führt zu Schadensersatz.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Rücktrittsrecht
Bei Lieferzeitverletzung aus alleinigem Auftragnehmer-Verschulden kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurücktreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Bei Zustimmung hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
9. Gewährleistung, Wartung, Änderung
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
Korrektionen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrektionen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger oder abnormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung.
10. Hosting
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Internetspeicher auf einem Server des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters zur Verfügung.
Sofern vereinbart meldet der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Domain(s) an und hält das/die Produkt/e des Auftraggebers unter dieser Domain für die Dauer des Vertrages zum Abruf im Internet bereit.
Der/die Webserver ist/sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel einsatzfähig. Ausgenommen sind Wartungszeiten und Ausfälle durch technische Probleme außerhalb des Auftragnehmer-Einflussbereichs.
Die für den/die Server anfallenden einmaligen und regelmäßigen Gebühren werden monatlich im Voraus fällig und vom Bankkonto des Auftraggebers abgebucht.
Die Vertragslaufzeit und der erste Abrechnungszeitraum beginnen am Datum der Bereitstellung. Die Mindestlaufzeit für Domains, Server und damit zusammenhängende Produkte beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Falls keine Kündigung erfolgt verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12. Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Kundendaten/-materialien zu Werbezwecken
Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer das nicht ausschließliche, zeitliche und örtlich unbeschränkte Recht, den Auftraggeber als Referenzkunde zu nennen und dessen Namen, Adresse sowie Konzepte und Screenshots des Softwareprodukts zu nutzen, insbesondere:
das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entwickelten Dokumente, Konzepte und Produkte zu Informations- und Werbezwecken in jedem beliebigen Medium zu veröffentlichen — in Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Broschüren, Katalogen, Webseiten und Präsentationen.
das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entwickelten Dokumente, Konzepte und Produkte zu Informations- und Werbezwecken elektronisch zu speichern und zu vervielfältigen.
das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entwickelten Dokumente, Konzepte und Produkte — soweit für Informations- und Werbezwecke erforderlich — zu ändern und zu bearbeiten, wie Ausschnitte oder Montagen.
das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entwickelten Dokumente, Konzepte und Produkte zu Informations- und Werbezwecken der Öffentlichkeit in elektronischer Form drahtgebunden oder drahtlos zur Verfügung zu stellen.
Folgen, die sich aus der in Punkt 12. beschriebenen Nutzung ergeben, können dem Auftragnehmer nicht zur Last gelegt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei.
Der Auftraggeber kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Nutzung von Kundendaten/-materialien, Dokumenten, Konzepten und Produkten zu Werbezwecken teilweise oder im Gesamten widerrufen. Der Widerruf muss in schriftlicher Form erfolgen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine ähnliche, wirksame Regelung zu finden.
14. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.