Das müssen Sie beim Einsatz von Cookies beachten

Websitebetreiber, die auf ihren Internetseiten und Onlineshops Cookies verwenden, müssen sich künftig die aktive Zustimmung der Besucher einholen. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.05.2020.

Cookie-Hinweise, -Banner und vorangekreuzte Zustimmung sind nicht mehr möglich

Beispiel für alten Cookie-Hinweis

Einfache Cookie-Hinweise und -Banner, die nur über den Einsatz von Cookies informieren, genügen nicht mehr. Europaweit waren diese schon lange nicht mehr ausreichend – der deutsche Sonderweg ist nun jedoch auch Geschichte.

Die einzige Ausnahme von dieser eindeutigen Regelung bilden notwendige Cookies, die technisch für den Betrieb der Website und die Bereitstellung der Funktionalitäten notwendig sind.

Welche Cookies genau in diese Kategorie fallen, wird in manchen Fällen allerdings Auslegungssache bleiben.

Beispiel:
Als essentiell oder notwendig dürften Cookies eingestuft werden, welche es Shop-Kunden ermöglichen Artikel in den Warenkorb zu legen und zu bestellen. Tracking-Cookies, die das Nutzerverhalten analysieren, um die Nutzererfahrung oder die Konversionrate zu verbessern, hingegen nicht.

Was kommt auf Sie als Betreiber von Websites und Onlineshops zu?

Wer einen Onlineshop oder eine Website betreibt, muss nun also prüfen, ob die eingesetzte Cookie-Lösung auch wirklich den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Falls Sie nicht wissen, ob oder inwiefern Ihre Website auch betroffen ist, dann überprüfen unsere Experten das gerne kostenlos und unverbindlich für Sie. Senden Sie uns hierzu Ihre URL über den Live-Chat oder kontaktieren Sie uns über das Cookie-Formular und wir melden uns mit dem Ergebnis unserer kostenlosen Analyse.

Nachstehend haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

  1. Für das Setzen von Cookies brauchen Sie zwingend eine echte Einwilligung von den Nutzern Ihrer Webseite – vor allem für Tracking-Cookies, wie die von Google Analytics, Facebook und diversen anderen Tools und Erweiterungen.
  2. Ein Cookie-Banner mit schon vorangekreuzter Checkbox reicht nicht mehr aus. Die uralte Praxis eines Hinweises wie "Durch den Besuch unserer Website akzeptieren Sie..." stellt längst keine ausreichende Einwilligung mehr dar.
  3. Der Cookie-Banner muss die Cookies zuverlässig blockieren, bis der Nutzer eingewilligt hat. Erst dann dürfen die Cookies gesetzt werden.
  4. Sie brauchen einen Überblick, welche Cookies auf Ihrer Seite gesetzt sind, um entscheiden zu können, wie Sie mit den Skripten und Cookies umgehen.

Wie kann THiiiNK Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung helfen?

THiiiNK bietet eine rechtskonforme Lösung für das Cookie-Management auf Ihrer Website an. Die Cookie-Lösung kann auf allen Webseiten und -systemen als Plugin eingebunden werden und ist dank mobiler Optimierung auch auf Smartphones und Tablets einfach nutzbar.

Rechtskonforme Cookie-Lösung

Die auf Ihrer Website eingesetzten Cookies werden von unseren Experten kategorisiert, beschrieben und in die Cookie-Lösung eingetragen. So wird ein Besucher über die Cookies Ihrer Website informiert und kann aktiv auswählen, ob alle Cookies oder nur eine Auswahl akzeptiert werden soll.

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